1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers Der Möbelspediteur kann einen weiteren Fracht- führer zur Durchführung des Umzugs heranziehen. 2. Zusätzliche Leistungen Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordent- lichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vor- hersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird. 3. Trinkgelder Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspe- diteurs nicht verrechenbar. 4. Erstattung der Umzugskosten Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Um- zugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergü- tung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teil- zahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. 5. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fern- seh-, Radio- und HIFI-Geräten, EDV-Anlagen fach- gerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsiche- rung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. 6. Handwerkervermittlung Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwer- ker haftet der Möbelspediteur nur für die sorg- fältige Auswahl. 7. Elektro- und Installationsarbeiten Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installations- arbeiten berechtigt. 8. Aufrechnung Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Auf- rechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zu- lässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 9. Abtretung Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Er- satzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsver- trag zustehenden Rechte an den Ersatzberech- tigten abzutreten. |
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10. Mißverständnisse Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisun- gen und Mitteilungen des Absenders und sol- che an andere zu ihrer Annahme nicht be- vollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten. 11. Nachprüfung durch den Absender Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Ab- sender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird. 12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstranspor- ten vor Beendigung der Entladung, bei Aus- landstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. 13. Lagervertrag Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltrans- ports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. 14. Gerichtsstand Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absen- der beauftragte Niederlassung des Möbelspe- diteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkauf- leuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß der Absender nach Ver- tragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Auf- enthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 15. Vereinbarung deutschen Rechts Es gilt deutsches Recht. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 HGB findet entsprechende Anwendung. |