Deutsch Deutsch
DMH Möbeltransport und Service GmbH & Co. KG: Im Saal 4 24145 Kiel   Fon: 0431 - 66 11 7-0   service@dmh-umzuege.de
Checklist Online inquiry Locations phone +49 (0)431 66117-0 exempt from charges

General Terms and Conditions

 
1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Fracht-
führer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.
 
2. Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des
Interesses des Absenders seine Verpflichtungen
mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordent-
lichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des
vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen
sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vor-
hersehbare Leistungen und Aufwendungen.
Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch
den Absender nach Vertragsabschluß erweitert
wird.
 
3. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspe-
diteurs nicht verrechenbar.
 
4. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle
oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Um-
zugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an,
die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergü-
tung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teil-
zahlungen auf entsprechende Anforderung direkt
an den Möbelspediteur auszuzahlen.
 
5. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder
elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten
wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fern-
seh-, Radio- und HIFI-Geräten, EDV-Anlagen fach-
gerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur
Überprüfung der fachgerechten Transportsiche-
rung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
 
6. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwer-
ker haftet der Möbelspediteur nur für die sorg-
fältige Auswahl.
 
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts
anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von
Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installations-
arbeiten berechtigt.
 
8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Auf-
rechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zu-
lässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
 
9. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Er-
satzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem
von ihm abzuschließenden Versicherungsver-
trag zustehenden Rechte an den Ersatzberech-
tigten abzutreten.
    10. Mißverständnisse
Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als
schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisun-
gen und Mitteilungen des Absenders und sol-
che an andere zu ihrer Annahme nicht be-
vollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat
der letztere nicht zu verantworten.

11. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Ab-
sender verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein
Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich
mitgenommen oder stehengelassen wird.

12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstranspor-
ten vor Beendigung der Entladung, bei Aus-
landstransporten vor Beginn der Verladung
fällig und in bar oder in Form gleichwertiger
Zahlungsmittel zu bezahlen.

13. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen
Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltrans-
ports (ALB). Diese werden auf Verlangen des
Absenders zur Verfügung gestellt.

14. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf
Grund dieses Vertrages und über Ansprüche
aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportauftrag zusammenhängen, ist das
Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absen-
der beauftragte Niederlassung des Möbelspe-
diteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für
Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkauf-
leuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit
nur für den Fall, daß der Absender nach Ver-
tragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhn-
lichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt
hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Auf-
enthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.

15. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.
Barauslagen in ausländischer Währung sind
nach dem abgerechneten Wechselkurs zu
entrichten. Kommt der Absender seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der
Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut
anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung
auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 HGB
findet entsprechende Anwendung.

© 2009 DMH Umzüge   |   Contact   Imprint   GTC   Sitemap